AGB

Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Softwareprodukten der Brandstätter & Co. KG durch Sie, den Endverbraucher aufgeführt.

VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Webapplikation die von der Brandstätter & Co. KG entwickelt wurde. Es wird empfohlen einen EDV-Beauftragten vor Ort einzusetzen, um die Verfügbarkeit des Internets vor Ort, oder Sicherheitsaspekte und Einstellungen am PC vor Ort (Firewall, Anti-Viren-Software etc.) gewährleisten zu können. Die Brandstätter & Co KG ist für die Betreuung der EDV-Infrastruktur vor Ort nicht zuständig. Wir empfehlen aus Erfahrung einen Internetanschluss als Business Kunde (Nicht Privatkunde) bei Ihrem Provider abzuschließen, da sich daraus Vorteile (Service-Level-Agreement, Reaktionsgeschwindigkeit) im Störungsfall ergeben.
Die Softwareprodukte werden mit höchster Sorgfalt und mit modernsten Methoden programmiert.
Alle Produkte durchlaufen einer 3-stufigen Qualitätskontrolle (Entwicklungssystem – Testsystem – Echtsystem) – Softwarefehler können somit bestmöglich vor dem Echtbetrieb erkannt werden.
Dennoch wird seitens der Brandstätter & Co. KG keine Haftung für Schäden übernommen, die durch Funktionsstörungen oder Fehlfunktionen entstehen.
In diesem Fall bitten wir die Anwender uns umgehend davon zu informieren. Die Brandstätter & Co. KG wird ihr Möglichstes tun um auftretende Störungen oder Fehler so rasch als möglich zu beheben. Die Brandstätter & Co. KG haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr verursacht worden ist. Die Höhe eines etwaigen Schadenersatzes ist auf jeden Fall mit der Höhe des jährlichen Lizenzpreises limitiert.

2. Umfang der Benutzung
Die Brandstätter & Co. KG gewährt dem Endverbraucher für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software zu nutzen. Eine weitere Verwendung ist nicht zulässig. Ein Erwerb an den Rechten der Software ist damit nicht verbunden. Die Brandstätter & Co. KG behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Alle im Programm verwendeten Daten sind nur für dieses Produkt bestimmt und werden von der Brandstätter & Co. KG vertraulich behandelt. Es ist allen Anwendern untersagt die Daten und Inhalte in anderer Weise, als von der Brandstätter & Co. KG vorgesehen, zu verwenden.

3. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
Die Brandstätter & Co. KG macht darauf aufmerksam, dass der Endverbraucher für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzung oder sonstiger Rechtsverletzungen, insbesondere für Verletzungen und Bestimmungen dieses Vertrages haftet.

4. Programmänderung und Updateservice, E-Mail-Zusendungen
Die Brandstätter & Co. KG ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
Die Brandstätter & Co. KG stellt diese Aktualisierungen des Programms dem Endverbraucher zur Verfügung.
Es wird für Aktualisierungen, die ein Endverbraucher im entsprechenden Paket bereits gemietet hat,
keine zusätzliche Gebühr eingehoben (kostenloses Softwareupdate im entsprechenden Paket).
Der Endverbraucher ist für die Installation eines Business-Internetzugangs, die Wartung von Modem und Router, die Konfiguration einer Firewall, Virenschutzprogramms und für die regelmäßigen Updates des Betriebssystems selbst verantwortlich.
Der Endverbraucher erklärt sich damit einverstanden, Updateangebote und andere Softwareangebote sowie Supportunterstützung von der Brandstätter & Co. KG per E-Mail zu erhalten, es sei denn, er erklärt ausdrücklich schriftlich, damit nicht einverstanden zu sein.

5. Systemvoraussetzungen
Das Programm wurde von der Brandstätter & Co. KG mit den meist verbreiteten Internet-Browsern getestet. Wir machen dringend darauf aufmerksam eine aktuelle Browserversion zu verwenden, damit eine einwandfreie Funktionstüchtigkeit des Online-Buchungssystems von tennis04 erzielt werden kann.

6. Gewährleistung und Haftung
Die Brandstätter & Co. KG übernimmt keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software, sowie der beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt ausschließlich der Erwerber. Die Brandstätter & Co. KG haftet nicht für Schäden (Schäden durch Viren, etc.) es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Brandstätter & Co. KG verursacht worden ist. Die Höhe eines etwaigen Schadenersatzes ist auf jeden Fall mit der Höhe des jährlichen Lizenzpreises limitiert.
Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventuell von der Brandstätter & Co. KG zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Preise
Zur Erhaltung des inneren Wertes können alle jährlich anfallenden Gebühren auf Grundlage des österreichischen Verbraucherpreisindex in Ihrer Höhe nach angepasst werden. Veröffentlicht wird dieser Wert von der Statistik Austria unter www.statistik.at.

8. Dauer des Vertrages
Falls nicht anders vereinbart beziehen sich alle mit der Brandstätter & Co. KG abgeschlossenen Verträge immer auf ein Jahr und verlängern sich, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt, automatisch um 1 Jahr. Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit unter Einhaltung einer drei monatigen Kündigungsfrist vor Beginn eines neuen Laufzeitjahres die betreffenden Verträge schriftlich zu kündigen.
Alle jährlich anfallenden Gebühren sind prinzipiell 2 Monate vor Beginn des betreffenden Laufzeitjahres zu entrichten. Falls keine Zahlung erfolgt behält sich die Brandstätter & Co. KG das Recht vor, die Software für den betreffenden Kunden zu sperren. Die kundenseitige Vertragsschuld bleibt davon jedoch unberührt.

9. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.

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